In Dänemark heiraten

Träumen Sie von einer Hochzeit, bei der die Liebe im Mittelpunkt steht – und bei der die Organisation einfach und unkompliziert ist? Dann ist Dänemark die ideale Wahl für internationale Paare.

Dänemark ist als attraktives Hochzeitsziel für Paare aus der ganzen Welt bekannt. Hier erwarten Sie eine wunderschöne Umgebung, hohe Qualität und ein unkomplizierter Ablauf der Zeremonie, sodass Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren können: einander und Ihren großen Tag.
 

Warum Dänemark wählen?
 

  • Ein unkompliziertes Hochzeitserlebnis
    Dänemark verfügt über langjährige Erfahrung mit internationalen Hochzeiten und ermöglicht es ausländischen Paaren, sich in einem sicheren und professionellen Rahmen das Jawort zu geben.
     
  • Wunderschöne und romantische Umgebung
    Von historischen Schlössern und Herrenhäusern bis hin zu charmanten Städten, Stränden und idyllischen Landschaften bietet Dänemark Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, genau den Hochzeitstag zu gestalten, von dem Sie träumen.
     
  • Ein perfekter Ort für internationale Gäste
    Dänemark liegt zentral in Europa und ist von vielen Ländern aus gut erreichbar. Das macht es für Familie und Freunde einfacher, gemeinsam mit Ihnen zu feiern.
     
  • Ein Hochzeitstag mit nordischem Charme
    Minimalistische Eleganz, ein historisches Ambiente, eine wunderschöne Kulisse und dänische *Hygge* schaffen eine wahrhaft besondere Atmosphäre für Ihre Hochzeit.
     
  • Machen Sie die Hochzeit zu mehr als nur einem einzigen Tag.
    Verbinden Sie Ihre Trauung mit einem romantischen Wochenende in Dänemark. Genießen Sie gutes Essen, Sightseeing und Zeit mit Ihren Liebsten. Entdecken Sie unsere Auswahl an Häusern, die sich für Hochzeiten eignen.
     

Eure Liebe. Euer Tag. Dänemark.

Ganz gleich, ob Sie aus Europa, Asien, den USA oder einem anderen Teil der Welt kommen: Dänemark bietet einen wunderschönen Rahmen für den Beginn Ihres gemeinsamen Lebens.

Lassen Sie Ihre Hochzeit zu einem Erlebnis werden, das Sie und Ihre Gäste niemals vergessen werden.
 

Hinweis: Dies sind allgemeine Richtlinien; wir sind keinesfalls Rechtsberater. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den für Ihre spezifische Situation geltenden Regeln vertraut zu machen.

Quelle: familieretshuset.dk

Um in Dänemark zu heiraten, müssen Sie beide mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein. Falls einer von Ihnen bereits verheiratet war, muss diese Ehe beendet sein, bevor Sie eine neue Ehe eingehen können. Eheschließungen zwischen nahen Verwandten sind nicht zulässig.

Steht einer von Ihnen unter Vormundschaft, muss der Vormund der Eheschließung zustimmen.

Sie müssen einen Antrag entweder bei Ihrer Wohngemeinde oder bei der Gemeinde, in der Sie heiraten möchten, einreichen.

  • Die Voraussetzungen für die Eheschließung müssen erfüllt sein.
  • Es muss ein Ehefähigkeitszeugnis eingeholt werden (Preis im Jahr 2026: 2.100 DKK), und die Anforderungen an die Dokumentation müssen erfüllt sein.

  • Die Voraussetzungen für die Eheschließung müssen erfüllt sein.
  • Es muss eine Bescheinigung über den Familienstand (Gebühr für 2026: 2.100 DKK) eingeholt und die Nachweispflichten müssen erfüllt werden.
  • Füllen Sie eine Erklärung gemäß § 11b zur Familienzusammenführung aus.
  • Sie müssen beide rechtmäßig nach Dänemark einreisen und sich dort aufhalten dürfen.

  • Ihr Reisepass. Sie müssen Abbildungen aller Seiten des Reisepasses einreichen, einschließlich der Vorder- und Rückseite des Einbands sowie der leeren Seiten. Die Abbildungen müssen in Farbe sein und eine sehr hohe Qualität aufweisen.
    Beachten Sie die Richtlinien zur Bildqualität.
  • Wenn Sie EU-Staatsangehöriger sind, können Sie anstelle des Reisepasses Abbildungen Ihres Personalausweises einreichen. Wir benötigen Abbildungen beider Seiten des Personalausweises; diese müssen in Farbe sein und eine sehr hohe Qualität aufweisen.
    Beachten Sie die Richtlinien zur Bildqualität.
  • Nachweis über das Recht zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Dänemark.
    Lesen Sie mehr über die Anforderungen an den Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts.
  • Wenn Sie gemeinsam einen Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie eine Wohnsitzbescheinigung oder einen sonstigen Nachweis hierüber vorlegen. Das Dokument muss sowohl in der Originalsprache als auch in einer Übersetzung ins Dänische, Englische oder Deutsche beigefügt werden.
  • Wenn Sie ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben, müssen Sie die Geburtsurkunden Ihrer Kinder beifügen. Das Dokument muss sowohl in der Originalsprache als auch in einer Übersetzung ins Dänische, Englische oder Deutsche beigefügt werden.
  • Wenn Sie bereits verheiratet waren, müssen Sie einen Nachweis darüber vorlegen, dass die Ehe durch Scheidung, Tod oder Aufhebung beendet wurde. Dies kann eine Abbildung/Kopie eines Scheidungsurteils, einer Sterbeurkunde oder eines Aufhebungsurteils sein.
  • Die Dokumente müssen sowohl in der Originalsprache als auch in einer Übersetzung ins Dänische, Englische oder Deutsche beigefügt werden.
  • Die Dokumente müssen gegebenenfalls legalisiert sein oder mit einer Apostille versehen werden.

Auch hierbei handelt es sich lediglich um eine Anregung – bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, um die korrekten Informationen zu erhalten.

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